Assistenzleistungen in der eigener Häuslichkeit richten sich an volljährige Menschen, die aufgrund einer
in der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sind oder von einer solchen Beeinträchtigung der Teilhabe bedroht sind.
Elternassistenz hat die Aufgabe, die behinderungs- und erkrankungsbedingten Einschränkungen des Elternteils auszugleichen und den Eltern zu ermöglichen, ihre Verantwortung für das Kind selbstbestimmt wahrzunehmen.
Assistenz im Krankenhaus wird in Form von Begleitung und Befähigung von Menschen mit Behinderung zur Sicherstellung der Durchführung der Behandlung als nichtmedizinische Nebenleistung zur stationären Krankenhausbehandlung erbracht.
Das Leistungserbringungsangebot wird auf die persönlichen Bedürfnisse und gegebenen Möglichkeiten der Leistungsberechtigten sowie die unterschiedlichen ethischen, religiösen und kulturellen Hintergründe ausgerichtet.
Entsprechend des Inklusionsgedankens gehen wir von dem Grundsatz aus, dass alle Individuen grundsätzlich ein Teil und Mitgestalter des (gesellschaftlichen) Systems sind. Dies bedeutet unter anderem für uns, die Vernetzung im Stadtteil/Lebensraum zu fördern, einrichtungsübergreifend zu arbeiten sowie die vorhandenen Ressourcen des Sozialraums bei der Bearbeitung der Ziele zu berücksichtigen und aufzugreifen.
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und/oder Freizeit
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